Intensivpflege & Heimbeatmung

Was ist außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung?

Die Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb des Krankenhauses wird als außerklinische Intensivpflege bezeichnet. Häufig besteht auch die Notwendigkeit einer künstlichen Beatmung (invasiv/non-invasiv), wenn eine Entwöhnung von den Beatmungsgeräten (Weaning) in der Klinik nicht erfolgreich verlaufen ist.

Intensivpflegedienste übernehmen Rund-um-die-Uhr die Pflege und Überwachung entweder beim Patienten zuhause oder in einer Wohngemeinschaft. In Wohngemeinschaften leben 4-12 intensivpflegebedürftige Menschen zusammen und werden zusätzlich zur Pflege auch hauswirtschaftlich versorgt.
Für die pflegerische Versorgung werden ausschließlich Pflegefachkräfte mit intensivpflegerischen Zusatzausbildungen eingesetzt. Die Pflege und Therapie erfolgt dabei in enger Abstimmung mit Fachärzten.

Wer benötigt Intensivpflege?

Menschen mit sehr hohem pflegerischen Bedarf (umfangreicher Körperpflege, Wundpflege, Stoma- und Katheterversorgung und künstlicher Beatmung) sind auch außerhalb der Klinik intensivpflichtig. Typische Krankheitsbilder in der Intensiv- und Beatmungspflege sind:

  • COPD: Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Lungenerkrankungen
  • Wachkoma: Beim Wachkoma (auch apallisches Syndrom) ist das Gehirn schwer geschädigt. Ursachen können Unfälle, Hirnhautentzündungen, Schlaganfälle, Sauerstoffmangel oder Tumore sein
  • ALS-Erkrankung: Die Amyotrophe Lateralsklerose ist eine degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems
  • Querschnittslähmung: Bei einer Querschnittslähmung wird meist bei einem Unfall die Nervenleitung im Rückenmark unterbrochen
  • Tumorerkrankungen
  • Muskeldystrophie/ Muskelatrophie: Erblich bedingter Schwund von Muskelgewebe der zu zunehmender Muskelschwäche führt

Wer übernimmt die Kosten?

Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden nach § 37 SGB V von der Krankenkasse übernommen. Art und Umfang der Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Es kann auch ein ergänzender Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse (SGB XI) bestehen. Für die Versorgung in einer Wohngemeinschaft entstehen zusätzlich Kosten für Mahlzeiten, Reinigung, Wäscheservice usw.

Wie erfolgt die Überleitung in die außerklinische Intensivpflege?

Die meisten Patienten werden aus einer Klinik oder einem Beatmungszentrum übergeleitet. Noch vor der Entlassung planen die Ärzte und Pflegekräfte der Klinik gemeinsam mit dem außerklinischen Intensivpflegedienst und allen weiteren Beteiligten (niedergelassene Fachärzte, Therapeuten und Angehörige) die weitere Therapie und Pflege. Dazu gehören auch die Festlegung der benötigten Pflegehilfsmittel und Medizintechnik sowie die Verhandlung der Kostenübernahme mit den Kranken- und Pflegekassen. Nur durch das professionelle Handeln aller Beteiligten ist die reibungslose Überleitung in die Häuslichkeit des Patienten bzw. Wohngemeinschaft möglich. Hierbei übernimmt der Intensivpflegedienst eine Schlüsselrolle und muss entsprechend qualifiziert sein. Bei der Auswahl des richtigen Intensivpflegedienstes unterstützt die Deutsche Intensivpflege Beratung Patienten und deren Angehörige, damit eine hochwertige Versorgung von Beginn an gesichert ist.

Ihre Vorteile bei der Suche durch die Deutsche Intensivpflege Beratung

  • Kostenlose Beratung und Hilfe bei der Auswahl des richtigen Intensivpflegedienstes
  • Alle Intensivpflegedienste sind geprüft und haben jahrelange Erfahrung in der außerklinischen Intensivpflege und Heimbeatmung
  • Einsatz von speziell geschulten Pflegefachkräften und Einhaltung aller relevanten Qualitätsstandards (Intensiv- und Beatmungspflege, Hygiene usw.)
  • Reibungslose Überleitung aus dem Krankenhaus in die Häuslichkeit in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (Krankenhaus, Ärzte, Krankenkasse, Hilfsmittelanbieter usw.)
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